Newsletter 2024/3 –
VITAL 4.0: Spurenkennzeichnung
Am 4. August 2024 hat das Allergen Bureau sein VITAL 4.0 Programm unter dem Titel „Voluntary Incidental Trace Allergen Labelling Program (VITAL) 4.0“ veröffentlicht.
Hierin stellt das Allergen Bureau, als Branchenorganisation für das Allergenmanagement in der Lebensmittelwirtschaft, sein aktualisiertes Allergenkennzeichnungsprogramm vor. Inhalte sind insbesondere die Identifikation und Quantifizierung von Allergenen, die absichtlich hinzugegeben oder als Kreuzkontamination unbeabsichtigt eingetragen werden.
Mit dem Leitfaden veröffentlicht das Allergen Bureau zugleich auch eine Zusammenfassung nebst FAQ. Wie auch im VITAL 3.0 sind darin Action Levels (Handlungsebenen) zur freiwilligen Allergeninformation mit Angaben wie „Kann enthalten: Allergen X, Allergen Y“ bestimmt.
Anders als noch bei VITAL 3.0, das auf ED01-Werten basierte, empfiehlt das Allergen Bureau nunmehr einen Spurenhinweis erst bei Erreichen von ED05-basierten Referenzdosen. Die ED05-basierten Referenzdosen beziehen sich auf die Menge des Allergens, ab der eine allergische Reaktion bei 5 % der Allergiker ausgelöst wird. Dies bedeutet, dass Lebensmittel nach diesem neuen Konzept erst dann mit einem Spurenhinweis gekennzeichnet werden, wenn höhere Schwellenwerte erreicht werden. Das Allergen Bureau führt aus, dass hierdurch eine risikobasierte Bewertung stattfindet, bei der erst dann ein Spurenhinweis erfolgt, wenn eine bestimmte Wahrscheinlichkeit für das Auftreten einer allergischen Reaktion besteht, ohne dass dies gefährlich für die Gesundheit von Allergikern ist. Zugleich soll die Auswahl an Lebensmitteln für Allergiker erweitert werden, indem weniger Spurenhinweise erfolgen.
Das Dokument „Voluntary Incidental Trace Allergen Labelling Program (VITAL) 4.0“ ist abrufbar unter: hier klicken.
Das dazugehörige FAQ mit den empfohlenen Referenzdosen ist abrufbar unter: hier klicken.
Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Allergen Bureau: hier klicken.
Haftungsausschluss: Obgleich dieser Informationsbrief sorgfältig erstellt wurde, kann keine Haftung für Fehler oder Auslassungen übernommen werden. Dieser Informationsbrief stellt keinen anwaltlichen Rechtsrat dar und ersetzt keine auf den Einzelfall bezogene anwaltliche Beratung. Hierfür stehen die Rechtsanwälte unseres Büros zur Verfügung.
Newsletter vom:
19.09.2024
Redaktion:
Dr. Christine Konnertz-Häußler, LL.M.
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