Compliance & Lebensmittelsicherheitskultur

Der Gedanke und auch der Begriff der Compliance entstammen dem angloamerikanischen Rechtsraum. Dies umfasst die Rechtstreue bzw. Regelkonformität der Wirtschaftsunternehmen, also die Pflicht der Geschäftsleitung, für die Einhaltung insbesondere der rechtlich verbindlichen Anforderungen zu sorgen. Gemeint sein können aber auch Regeln, denen sich ein Unternehmen oder eine Organisation freiwillig unterwirft. Damit wird Compliance auch als Gesamtheit aller betrieblichen Vorgaben und Maßnahmen verstanden, welche das regelkonforme Verhalten der Mitarbeiter und des Unternehmens als Ganzes sicherstellen sollen. Durch ein unternehmenseigenes Compliance Management können auch Verstöße und Abweichungen aufgedeckt oder frühzeitig verhindert werden. Für Lebensmittelunternehmen existieren darüber hinaus EU-weit Anforderungen an die Einrichtung, Umsetzung und Durchführung einer spezifischen Lebensmittelsicherheitskultur.

Non-Food

Compliance & Lebensmittelsicherheitskultur

Wettbewerbsrecht

Zivil- & Vertragsrecht einschließlich AGB

Marken- & Designrecht (Gewerblicher Rechtsschutz)

Strafrecht & Ordnungswidrigkeitenrecht

Informationsrecht (z. B. VIG-Verfahren)

Due-Diligence-Prüfungen

Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz

LieferkettensorgfaltspflichtenG

Akkreditierungsrecht

Interessiert an einer Zusammenarbeit? Kontaktieren Sie uns jetzt!

Kontakt aufnehmen