Akkreditierungsrecht

Lebensmittel und Verbraucherprodukte müssen im Warenverkehr der Europäischen Union ein hohes Qualitätsniveau erfüllen. Dessen Sicherstellung und Kontrolle erfolgt u.a. durch Zertifizierung und Kennzeichnung von Produkten, durch die Zertifizierung von Managementsystemen und auch durch Laboruntersuchungen. Das Vertrauen des Marktes und des Verbrauchers in CE-Kennzeichnung, GS-Zeichen, Prüf- und Gütesiegel, privatwirtschaftliche Standards des Handels und in die Ergebnisse von Laboruntersuchungen soll geschützt werden. Deshalb wird die Tätigkeit von Konformitätsbewertungsstellen wie Prüflaboren und Zertifizierungsstellen in der gesamten Europäischen Union auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (zur Akkreditierung und Marktüberwachung) und weiterer nationaler Rechtsvorschriften in vielen sensiblen Arbeitsbereichen überwacht. Ein Ziel der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 ist es, die Arbeit der Konformitätsbewertungsstellen auf höchstem Niveau, in Neutralität und Objektivität zu gewährleisten.

Im Rahmen der Akkreditierung von Zertifizierungsstellen und Prüflaboren prüft die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH die fachliche Kompetenz dieser Konformitätsbewertungsstellen und überwacht sie nach positiver Akkreditierung fortlaufend. Insoweit prüft die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH die Einhaltung von in internationalen Normen niedergelegten Anforderungen an Konformitätsbewertungsstellen. Diese Anforderungen sind z.B. in DIN EN ISO/IEC 17065 für Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren, in DIN EN ISO/IEC 17025 für Prüf- und Kalibrierlaboratorien sowie in DIN EN ISO/IEC 17021 für Stellen, die Managementsysteme auditieren und zertifizieren, geregelt. Im Falle von Kompetenzverlust oder gravierenden Pflichtverletzungen einer Konformitätsbewertungsstelle kann die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH die Akkreditierung einschränken, aussetzen oder entziehen. Sie selber ist an die Vorgaben der DIN EN ISO/IEC 17011 gebunden, die auch für das Verwaltungshandeln der nationalen Akkreditierungsstellen Neutralität und Objektivität einfordert.

Für Öko-Kontrollstellen und für Zertifizierungsstellen für die Herstellung von Biokraftstoffen ist neben der Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH auch eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung notwendig.

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