Zivil- & Vertragsrecht einschließlich AGB
In der Lebensmittellieferkette ist das Zivil- und Vertragsrecht auch dann anwendbar, wenn kein schriftlicher Vertrag vereinbart wird. Das Vertragsrecht meint insbes. den Abschluss und die Abwicklung von Verträgen. Hierzu gehören unter anderem Fragen nach dem anwendbaren Recht in internationalen Lieferverträgen (z. B. UN-Kaufrecht, Incoterms, Gerichtsstand), zu der Zulässigkeit von Vertragsklauseln (z. B. AGB-Recht, Agrarorganisationen- und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG)) und zu Ansprüchen bei fehlerhaften Warenlieferungen (Mangelrüge, Gewährleistungsrechte).
Eine vorausschauende Vertragsgestaltung dient der Vorbeugung von Auseinandersetzungen mit den Vertragspartnern. Kommt es dennoch zu Auseinandersetzungen, so empfiehlt es sich, einzelfallbezogen zu entscheiden, ob eine außergerichtliche Lösung gesucht oder der Gerichtsweg beschritten werden soll.
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