Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht umfasst das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Das Recht des unlauteren Wettbewerbs wird auch Lauterkeitsrecht genannt und ist im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Es dient dem Schutz gegen unlautere geschäftliche Handlungen wie etwa der Verwendung von unwahren Angaben (wie unerlaubten Gütezeichen) oder gegen Rechtsbrüche von Marktteilnehmern. Denkbar sind wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten in den unterschiedlichsten Bereichen, z. B. im Bereich des Lebensmittelinformationsrechts (LMIV), der Preisangabenverordnung (PAngV), der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health-Claims-Verordnung – HCVO), der Lebensmittelzusammensetzung wie der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (EG-Zusatzstoffverordnung), der Verordnung (EG) Nr. 1925/2008 (EG-Anreicherungsverordnung), der Verordnung (EU) 2015/2283 (Novel-Food-Verordnung), der Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele oder Preisausschreiben, im Bereich des Fernabsatzes, z. B. AGB-Recht, Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), Impressumpflichten.
Gegen unlautere Handlungen kann juristisch im Wege einer Abmahnung, des Eilrechtsschutzes oder einer Hauptsacheklage vorgegangen werden. Nur Anspruchsberechtigte haben einen Anspruch gegen unlautere Handlungen vorzugehen. Dies können Mitbewerber, bestimmte Verbände und die Industrie-, Handels- und Handwerkskammern sein. Ob eine unlautere Handlung vorliegt und eine Abmahnung berechtigt ist, sollte stets eingehend geprüft werden. Im Falle einer Abmahnung sollte eine strafbewerte Unterlassungserklärung nur dann abgegeben werden, wenn die dazugehörige Abmahnung nicht rechtsfehlerhaft ist. Ansonsten besteht das Risiko, dass man sich über das gesetzlich vorgesehene Maß hinaus gegenüber dem Abmahnenden verpflichtet.
Das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen dient dem Schutz vor Verträgen zwischen Unternehmen, die mit dem Zweck geschlossen werden, den Markt durch Wettbewerbsbeschränkungen zu beeinflussen (Kartellverbot). Abgestimmte Verhaltensweisen wie Preisabsprachen oder die Aufteilung des Marktes sollen durch Verbote verhindert werden. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass Preisbildungs- und Wertschöpfungsprozesse zum Wohle der Allgemeinheit wirken.
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