Straf- & Ordnungswidrigkeitenrecht
Es gibt kaum einen Rechtsbereich, der so detailliert geregelt ist und wo Verstöße so intensiv durch bußgeld- und strafrechtliche Vorschriften sanktioniert sind wie im Lebensmittelrecht. Nahezu jede lebensmittelrechtliche Vorschrift ist durch entsprechende Tatbestände als Straf- und Ordnungswidrigkeiten gesetzlich abgesichert. Für Ordnungswidrigkeitenverfahren sind die Verwaltungsbehörden wie die örtlichen Lebensmittelkontrollbehörden oder die Eichämter zuständig. Die Staatsanwaltschaften führen die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren unter Zuhilfenahme der Polizei durch. Aufgrund der Detaildichte und der Schnelllebigkeit des Lebensmittelrechts ist es selbst für den sorgfältigsten Lebensmittelunternehmer nicht völlig ausgeschlossen, dass er im Laufe seiner Tätigkeit mit dem Ordnungswidrigkeiten- oder dem Strafrecht in Berührung kommt.
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