Marken- & Designrecht (Gewerblicher Rechtsschutz)

Marken und Designs dienen der Wiedererkennung und machen häufig nicht unerhebliche Unternehmenswerte aus. Verbraucher sind in der Regel bereit, für Markenprodukte mehr als für No-Name-Produkte zu bezahlen. Markenschutz kann durch die Eintragung eines Zeichens in Form von Wortmarken oder Wort-Bildmarken in das deutsche Markenregister oder das Register der Unionsmarken beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) erlangt werden. Aber auch auf anderem Wege kann Markenschutz entstehen, wie etwa durch die Benutzung eines Zeichens, das innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat (sog. Benutzungsmarke).

Das Vorliegen eines Markenrechts kann davor schützen, dass Mitbewerber dasselbe oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleitungen eines Mitbewerbers benutzen und hierdurch die Bekanntheit einer Marke ausnutzen.

Wie die Marke ist auch das eingetragene Design ein gewerbliches Schutzrecht. Mit ihm soll eine ästhetische Erscheinungsform von nahezu allen industriell oder handwerklich herstellbaren Erzeugnissen, z. B. Lebensmittel, Spielzeug, Bedarfsgegenstände oder Verpackungsdesign, zeitlich begrenzt geschützt werden. Ist ein eingetragenes Design zum Zeitpunkt der Eintragung neu und eine Eigenart hat, so ist es gegen jede unberechtigte Nutzung und gegen jede Nachahmung geschützt.

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Marken- & Designrecht (Gewerblicher Rechtsschutz)

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