Newsletter 2022/16 – ALTS-Beschlüsse der 89. Arbeitstagung
Der Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen (ALTS) hat in seiner 89. Sitzung vom 20.06. – 22.06.2022 zehn neue Beschlüsse gefasst (Link).
Insbesondere weisen wir auf die folgenden Beschlüsse hin:
Beschluss 2022/89/08: Prominente Abbildungen von Früchten in Verbindung mit der hervorgehobenen Angabe „ERDBEERE“ bzw. „BANANE“ im Hauptsichtfeld eines Milcherzeugnisses mit nur 0,1% Fruchtsaft
Der ALTS hat sich mit der Frage beschäftigt, ob naturalistische Abbildungen von Früchten bzw. Fruchtbestandteilen sowie die hervorgehobene Angabe „ERDBEERE“ oder „BANANE“ bei Milcherzeugnissen verwendet werden dürfen, wenn der Fruchtanteil nur aus 0,1 % Fruchtsaft besteht und das Erzeugnis als „[Milcherzeugnis] mit Erdbeergeschmack“ bzw. „… mit Bananengeschmack“ auf der Verpackungsrückseite gekennzeichnet wird.
Im vorliegenden Beschluss führt der ALTS zunächst aus, der Verbraucher gehe grundsätzlich davon aus, dass Früchte dem Milcherzeugnis zur Geschmacksgebung zugesetzt worden sind, wenn diese in naturalistisch dargestellter Form im Hauptsichtfeld der Verpackung abgebildet werden.
Werden für die Geschmacksgebung hingegen Aromen verwendet, so kann die Abbildung der naturalistisch dargestellten Früchte im Hauptsichtfeld eine mögliche Irreführung im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. a) Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) darstellen. Eine solche Irreführung kann vermieden werden, indem durch einen ähnlich prominent dargestellten Hinweis (ebenfalls im Hauptsichtfeld) klargestellt wird, dass es sich lediglich um ein Erzeugnis mit entsprechendem Fruchtgeschmack handelt.
Beschluss 2022/89/16: Die neue DIN EN ISO 16140-3:2021: Änderungen bei der Verifizierung von Prüfverfahren; Erstellung eines Leitfadens durch die ALTS AG Hygiene und Mikrobiologie
Vor dem Hintergrund des veröffentlichten Teils 3 der DIN EN ISO 16140-3 (Verifizierung von mikrobiologischen Methoden) hat die ALTS AG Hygiene und Mikrobiologie einen Leitfaden für amtliche Labore mit Mindestanforderungen und Hilfestellungen für die Durchführung der Verifizierung mikrobiologischer Methoden erarbeitet.
Laut ALTS ist der Leitfaden unter den beschriebenen Bedingungen als ausreichende Vorgehensweise zur Verifizierung mikrobiologischer Methoden anzusehen.
Den Leitfaden können Sie hier abrufen: hier klicken.
Beschluss 2022/89/18: Empfehlung zur experimentellen Abschätzung der Messunsicherheit bei quantitativen mikrobiologischen Untersuchungsverfahren für Lebensmittel
Mit diesem Beschluss veröffentlicht der ALTS den Leitfaden „Empfehlung der ALTS-AG ‚Hygiene und Mikrobiologie‘ zur experimentellen Ermittlung der Messunsicherheit quantitativer mikrobiologischer Untersuchungsverfahren für Lebensmittel“.
Es handelt sich hierbei um eine nicht verbindliche Empfehlung, die sich an Labore in Deutschland richtet, die amtliche Lebensmitteluntersuchungen durchführen. Die Empfehlung soll die Labore bei der Abschätzung der Messunsicherheit von quantitativen mikrobiologischen Untersuchungsergebnissen sowie deren Angabe im Prüfbericht unterstützen.
Die Empfehlung der ALTS-AG Hygiene und Mikrobiologie können hier abgerufen werden: hier klicken.
Haftungsausschluss: Obgleich dieser Informationsbrief sorgfältig erstellt wurde, kann keine Haftung für Fehler oder Auslassungen übernommen werden. Dieser Informationsbrief stellt keinen anwaltlichen Rechtsrat dar und ersetzt keine auf den Einzelfall bezogene anwaltliche Beratung. Hierfür stehen die Rechtsanwälte unseres Büros zur Verfügung.
Newsletter vom:
10.11.2022
Redaktion:
Dr. Christine Konnertz-Häußler, LL.M.
Anette Sage, LL.M.
Interessiert an einer Zusammenarbeit? Kontaktieren Sie uns jetzt!
Kontakt aufnehmenE-Mail
info@gpkh.eu
Telefon
+49 2261 54626-0