Newsletter 2022/12 – DPMA warnt vor irreführenden Zahlungsaufforderungen

Mit Pressemitteilung vom 13.07.2022 warnt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) aktuell eindringlich vor betrügerischen und irreführenden Zahlungsaufforderungen, die im Zusammenhang mit Markenanmeldungen verschickt werden. Es handelt sich dabei um Schreiben, die angeblich von der „Hauptabteilung Information“ versendet worden sind und unerlaubterweise das Logo des DPMA sowie die gefälschte Unterschrift eines hochrangigen DPMA-Mitarbeiters der oberen Bundesbehörde enthalten. Die Schreiben fordern zur Zahlung bestimmter Summen auf ausländische Konten auf. Die dem DPMA vorliegenden gefälschten Rechnungen verweisen bisher auf eine polnische Bankverbindung.

 

Das DPMA hat bereits die strafrechtliche Ermittlung veranlasst. Betroffene, die eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können dem DPMA das Schreiben per E-Mail (info@dpma.de) weiterleiten, damit dieses als Beispiel der Strafanzeige beigefügt werden kann.

 

Hinweise darauf, dass kein amtliches Schreiben des DPMA vorliegt, sind ausländische Kontoverbindungen wie etwa aus Polen (PL), Zypern (ZY), Tunesien (TN) oder Bulgarien (BG) sowie vorausgefüllte Überweisungsträger. Weitere Informationen dazu, woran irreführende Zahlungsaufforderungen erkannt werden können, finden Sie auf den Internetseiten des DPMA (hier klicken).

 

In seiner Pressemitteilung weist das DPMA zudem ausdrücklich darauf hin, dass von Seiten des DPMA keine Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen versendet werden. Das DPMA versendet nach Eingang einer Markenanmeldung nur Empfangsbestätigungen, die lediglich Gebühreninformationen enthalten; für die fristgerechte Überweisung der Gebühren sei jeder Anmelder selbst verantwortlich. Gebühren für die Veröffentlichung in den Registern werden dagegen nicht erhoben.

 

Die Pressemitteilung des DPMA vom 13.07.2022 kann hier aufgerufen werden: hier klicken.

 

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Newsletter vom:

22.07.2022

 

Redaktion:

Dr. Christine Konnertz-Häußler, LL.M.

Anette Sage, LL.M.

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